Kommunikationsrechtliche Einordnung von KI-Output
Promotions-Projekt von Moritz Wiechert
In seiner Dissertation untersucht Moritz Wiechert die kommunikationsrechtliche Einordnung von KI-Output.
Ausgangspunkt ist die Frage, wie sich die traditionellen Maßstäbe des Kommunikationsrechts – insbesondere zur Auslegung und Zurechnung von Äußerungen – auf Kommunikate anwenden lassen, die nicht von menschlichen Subjekten, sondern von technischen Systemen hervorgebracht werden.
Die Arbeit analysiert, wie sich durch den Einsatz kommunikativer KI neue Formen von Autorschaft und Verantwortung herausbilden und welche Zurechnungslogiken sich entwickeln, um derartige Äußerungen juristisch zu erfassen. Dabei zeigt sich, dass bestehende dogmatische Kategorien – etwa zur Unterscheidung von Tatsachenbehauptung und Werturteil – an ihre Grenzen stoßen, wenn kein erkennbares menschliches Verhalten mehr vorliegt.
Ziel der Arbeit ist es, die Strukturen und Grenzen dieser Zurechnung im Kommunikationsrecht zu rekonstruieren und so einen Beitrag zum Verständnis der rechtlichen Behandlung von Kommunikation jenseits menschlicher Intentionalität zu leisten.
Kontakt
Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Andreas Hepp
ZeMKI, Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung
Universität Bremen
Tel: +49 421 218-67620
Assistenz Frau Schober: +49 421 218-67603
E-Mail: andreas.hepp@uni-bremen.de







