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Kommunikative KI (ComAI) Die Automatisierung der gesellschaftlichen Kommunikation
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P3 | Recht: Die Verrechtlichung von kommunikativer KI

Das Projekt untersucht die Verrechtlichung kommunikativer KI. Der Fokus liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunikative Bots (insbesondere ChatGPT) und Social Bots (insbesondere X/Twitter und Facebook) – zum einen aus kommunikationsrechtlicher Sicht, zum anderen aus der Sicht sich abzeichnender KI-Regulierung.

Das Projekt stellt die Rechtslage in Deutschland in den Mittelpunkt und rekonstruiert medienrechtliche Grundbegriffe wie „Persönlichkeit“, „Meinung“ und „Äußerung“. Das Projekt befasst sich auch mit der aktuellen und bald in Kraft tretenden EU-Gesetzgebung – namentlich dem „AI Act“ –, um die Konstruktionen einzubeziehen, die der Regulierung von kommunikativer KI zugrunde liegen.

Außerdem wird ein funktionaler Vergleich mit britischen, österreichischen und US-amerikanischen Rechtskontexten geleistet, um weitere Ansätze zur laufenden Verrechtlichung kommunikativer KI in die Analyse einzubeziehen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, inwieweit rechtliche Definitionen und Konzepte die soziomaterielle Konstitution von kommunikativer KI prägen und welche Elemente und Verbindungen hybrider Figurationen rechtlich bedeutsam sind. Auf diese Weise adressiert das Projekt die Herausforderungen hybrider Agency aus juristischer Perspektive.

PUBLIKATIONEN:

Gefördert durch DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft)FWF Österreichischer Wissenschaftsfonds

Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Andreas Hepp
ZeMKI, Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung
Universität Bremen
Tel: +49 421 218-67620
Sekretariat (Frau Schmidt): +49 421 218-67606
E-Mail: andreas.hepp@uni-bremen.de

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